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Eine Abtretung von Sachverständigenkosten ist unwirksam, wenn sie gegen das Transparenzgebot verstößt, da keine Regelungen zu den Ansprüchen der Geschädigten getroffen werden, falls diese vom Sachverständigen persönlich in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch kann jedoch durch eine spätere, wirksame Abtretung erworben werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |