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Wird ein Urteil schon vor der Einlegung des Rechtsmittels zugestellt, so schließt sich die Rechtsmittelbegründungsfrist an die Einlegungsfrist an, wobei die Monatsfrist erst mit Ablauf der einwöchigen Einlegungsfrist beginnt. Ein übergangener Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), selbst wenn er kurz vor der Hauptverhandlung in einem umfangreichen Schriftsatz eingereicht wurde, sofern auf die Dringlichkeit unübersehbar hingewiesen und der Schriftsatz direkt an die maßgebliche Geschäftsstelle gefaxt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |