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Bei der Bemessung der Höhe des dem Geschädigten entstandenen Fahrzeugschadens im Rahmen der fiktiven Abrechnung sind auch Preiserhöhungen einer vom Schädiger benannten Vergleichswerkstatt zu berücksichtigen, die nach dem Zeitpunkt der Erstellung des Privatgutachtens des Geschädigten eingetreten sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |