|
Das Recht auf ein faires Verfahren erfordert auch im Bußgeldverfahren einen möglichst frühzeitigen und umfassenden Zugang zu Beweismitteln und Ermittlungsvorgängen. Dies umfasst den Anspruch auf Einsicht in Unterlagen, die zum Zwecke der Ermittlung entstanden, aber nicht zur Akte genommen worden sind, wie die "Messserie" bei Geschwindigkeitsmessungen, um dem Betroffenen die eigenständige Suche nach Entlastungsmomenten zu ermöglichen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |