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Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei einem Auffahrunfall kann erschüttert sein, wenn das vorausfahrende Fahrzeug aufgrund eines fehlerhaften Einsatzes eines Fahrassistenzsystems (hier: Collision Prevention Assist) ohne verkehrsbedingten Anlass bis zum vollständigen Stillstand abbremst und damit eine ganz erhebliche Gefahr im Straßenverkehr schafft. Diese Gefahr muss sich die Fahrerin im Rahmen der verschuldensunabhängigen Halterhaftung bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge entgegenhalten lassen, auch wenn sie kein individuelles Verschulden trifft. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |