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Der Senat erwägt zukünftig, einen Entbindungsantrag nur noch als prozessual wirksam anzusehen, wenn er "frühzeitig", das heißt mindestens 3 Werktage vor der Hauptverhandlung gestellt wird, gestützt auf die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 - Rdn. 66. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |