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Die optische Wahrnehmung von Lichtbildern, die den Fahrer und das Fahrzeug zeigen, kann nicht durch die bloße Bekanntgabe der Daten auf den Messfotos durch die Richterin ersetzt werden. Schweigt das Hauptverhandlungsprotokoll über die Inaugenscheinnahme, so gilt diese als nicht erfolgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |