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Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger wird abgelehnt. Die Antragstellerin hatte die Rechtswidrigkeit der Anordnung u.a. mit dem Fehlen einer Sorgfaltspflichtverletzung und der fehlenden Aufklärung über die Bindungswirkung des Bußgeldbescheids begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |