Das Verkehrslexikon

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Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit




Gliederung:


   Einleitung
Weiterführende Links
Allgemeines

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Einleitung:


Wird ein zur Nachschulung führender Verstoß noch während der Probezeit begangen (Tattag), dann ist die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar auch noch zulässig, wenn die Probezeit abgelaufen ist, es sei denn, der Verstoß ist bereits tilgungsreif.

Gem. § 2 a Straßenverkehrsgesetz muss sich ein Führerscheininhaber auf Probe einer Nachschulung bzw. einem Aufbauseminar unterziehen, wenn gegen ihn entweder wegen einer schwerwiegenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder wegen zweier nicht schwer wiegender Straftaten oder wegen zweier nicht schwer wiegender aber mit Punkten bedrohter Ordnungswidrigkeiten eine rechtskräftige Bußgeldentscheidung ergangen ist und wenn die Tatzeiten innerhalb der Probezeit lagen (auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte).

Die Einordnung danach, ob der Verstoß schwerwiegend oder nicht schwerwiegend ist, erfolgt gem. Anlage 12 zu § 34 Fahrerlaubnisverordnung.

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Weiterführende Links:


Fahrerlaubnis auf Probe - Probezeit - Probeführerschein

Aufbauseminar - Fahreignungsseminar - verkehrspsychologische Beratung - Wiederherstellungskurse

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit

Verkehrszentralregister

Das Punktsystem

Tilgungsfristen für die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) und Verwertungsverbote

Verwertungsverbote im Verwaltungsverfahren

Nachschulung, Aufbauseminare und sonstige Maßnahmen

Das allgemeine Aufbauseminar nach Verstößen während der Probezeit

Das besondere Aufbauseminar nach Alkohol- und Drogenverstößen während der Probezeit

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Allgemeines:


VG Darmstadt v. 15.02.1990:
Die Rechtmäßigkeit von Anordnungen auf der Grundlage von § 2a II StVG nach Ablauf der Probezeit beurteilt sich - ungeachtet des seitdem verstrichenen Zeitraumes - auch bei inzwischen beanstandungsfreier Teilnahme am Straßenverkehr allein danach, ob die Anknüpfungsentscheidungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung registerrechtlich noch verwertbar sind.

VG Hamburg v. 08.06.1998:
Die Anordnung der Nachschulung gem. § 2 a II StVG hat auch dann zu erfolgen, wenn seit der Tat schon eine längere beanstandungsfreie Zeit verstrichen ist. Die zeitliche Grenze der Verwertbarkeit dürfte in Anlehnung an die Tilgungsvorschriften im Verkehrszentralregister anzunehmen sein.

VG Gelsenkirchen v. 07.01.2015:
Die Straßenverkehrsbehörde hat, wenn gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist auch noch nach Ablauf der Probezeit seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.

VG Koblenz v. 14.12.2020:
Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach einem während der Probezeit begangenem sog. A-Verstoß ist auch nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig.

VGH München v. 11.01.2022:
Die Fahrerlaubnisbehörden sind bei Maßnahmen gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an rechtskräftige Entscheidungen über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Hierzu bedarf es auch im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) keines ausdrücklichen Hinweises im Bußgeld- oder Strafverfahren. VGH München v. 22.04.2025:
Zum Fahrerlaubnisentzug bei nicht fristgerechter Teilnahme am Aufbauseminar und Voraussetzungen für Fristverlängerung

Verwaltungsgericht Würzburg v. 28.04.2020:
Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger nach Ablauf der Probezeit; Bindungswirkung des Bußgeldbescheids

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 19.03.2018:
Anordnung eines Aufbauseminars bei schwerwiegendem Probezeitverstoß trotz abgelaufener Probezeit

Verwaltungsgericht Münster v. 15.08.2016:
Beginn der Probezeit bei ausländischer Fahrerlaubnis und Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit

Verwaltungsgericht Bremen v. 02.07.2026:
Zur Auswirkung von Wiedereinsetzungsanträgen im zugrundeliegenden Ordnungswidrigkeitenverfahren und materiellen Einwänden gegen den Bußgeldbescheid

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein v. 25.06.2026:
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids bei der Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger

Verwaltungsgericht Aachen v. 13.06.2025:
Zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen Aufbauseminar-Anordnung und Probezeitverlängerung nach Seminarteilnahme

Verwaltungsgericht Köln v. 27.06.2024:
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar; Ablehnung der aufschiebenden Wirkung

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 25.08.2023:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe nach wiederholten schwerwiegenden Zuwiderhandlungen und abgelaufener Frist zur verkehrspsychologischen Beratung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.11.2015:
Anordnung eines Aufbauseminars: Maßgeblichkeit des Tatzeitpunkts bei Zuwiderhandlung in der Probezeit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.09.2015:
Zur Bindungswirkung eines bestandskräftigen Bußgeldbescheids bei Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger

Verwaltungsgericht Minden v. 24.03.2015:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe bei zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in Tateinheit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.02.2015:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars bei Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit; Übergangsrecht Fahreignungsregister (40-Euro-Grenze)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.10.2014:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit bei schwerwiegender Zuwiderhandlung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.11.2014:
Zur Beweiskraft der Postzustellungsurkunde bei Bestreiten des Zugangs einer Aufforderung zum Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Aachen v. 13.03.2013:
Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit bei Verstoß innerhalb der Probezeit; Verhältnismäßigkeit bei Zeitablauf

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.02.2013:
Beginn der Probezeit bei begleitetem Fahren ab 17; maßgeblicher Zeitpunkt der Tatbegehung für Aufbauseminar

Verwaltungsgericht Aachen v. 20.11.2012:
Anordnung eines Aufbauseminars; Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidung zur Zustellung eines Bußgeldbescheids

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.02.2012:
Keine Erledigung der Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar durch tatsächliche Teilnahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.09.2011:
Fahrerlaubnisentziehung bei 18 Punkten im VZR: Punktezählung, Tattagsprinzip und Ablaufhemmung der Tilgung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.08.2011:
Fahrerlaubnisentzug bei 20 Punkten im VZR: Zur Punkteberechnung und Ablaufhemmung der Tilgungsfristen

Verwaltungsgericht Köln v. 08.07.2010:
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides für die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.03.2010:
Zur Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid bei der Anordnung eines Aufbauseminars.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.11.2012:
Zur sofortigen Vollziehung der Anordnung eines Aufbauseminars nach Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad in der Probezeit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.12.2009:
Zur Anordnung eines Aufbauseminars bei schwerwiegender Zuwiderhandlung in der Probezeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.12.2009:
Zur Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid bei Probezeitverstößen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.08.2009:
Zur Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids bei der Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.08.2008:
Zur zwingenden Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in der Probezeit nach Aufbauseminar und Verwarnung

Verwaltungsgericht Minden v. 09.10.2007:
Anordnung eines Aufbauseminars bei 14 Punkten; Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an bestandskräftige Bußgeldbescheide

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.12.2005:
Anordnung eines Aufbauseminars: Erforderlichkeit erneuter Verwarnung nach zwischenzeitlicher Punktereduzierung; zur Rückwirkung von Tilgungsfristen.

Verwaltungsgericht Minden v. 06.05.2005:
Anordnung eines Aufbauseminars: Bindung an rechtskräftige Bußgeldbescheide und fehlendes Ermessen der Behörde

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