|
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 6. Juni 2019 - 2 OWi 6 SsRs 118/19 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 124 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |