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Das Amtsgericht ist nicht verpflichtet, alle Falldatensätze der gesamten Messreihe mit Statistikdatei und Public Key anzufordern und der Verteidigung zur Verfügung zu stellen. Die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung, Einsichtnahme oder Überlassung digitaler Messdaten oder weiterer, nicht zu den Akten gelangter Messunterlagen verstößt weder gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs noch gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Beweismittel für einen konkreten Verkehrsverstoß ist das Messbild des Betroffenen; ein Einsichtsrecht besteht nur in die ihn betreffende digitalisierte Falldatei, nicht aber in die gesamte Messreihe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |