Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Lindau v. 04.07.2022: Zur Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens




Das Amtsgericht Lindau (Urteil vom 04.07.2022 - 1C 36/22) hat entschieden:

   Sofern der Geschädigte auf Basis eines Sachverständigengutachtens einen Reparaturauftrag an die Werkstatt erteilt, sind die Reparaturkosten zu bezahlen. Dies gilt jedoch nicht für Kosten, welche das Gutachten übersteigen.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Ersatz von SV-Kosten für Gutachten, die von den Parteien des Rechtsstreits beauftragt wurden
und
Qualifizierte elektronische Signatur - elektronische Unterschrift


Gründe:


Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem Landgericht Kempten (Allgäu)

Residenzplatz 4 - 6 87435 Kempten (Allgäu) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Berufung muss mit Schriftsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Berufung eingelegt werde.

Die Berufung muss binnen zwei Monaten mit Anwaltsschriftsatz begründet werden. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juris­ tische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben ge­ bildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Über­ mittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Er­ satzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Per­ son versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für dAmtsgericht Lindau, 1C 36/22, Entscheidung vom 04.07.2022 [IWW-Abruf 231112, Urteilsvolltext]

zierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Per­ son versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwal­ tungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hin­ sichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be­ sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERW) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. gez.

1 C 36/22 -Seite 3 Richter am Amtsgericht Verkündet am 04.07.2022 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Abschrift Az.: 1 C 36/22 MA Protokoll aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) am Montag, 04.07.2022 in Lindau Gegenwärtig:

Richter am Amtsgericht Von der Zuziehung eines Protokollführers gern. § 159 Abs. 1 ZPO wurde abgesehen.

In dem Rechtsstreit - Klägerin Prozessbevollmächtigte;____________________________________________________ gegen

- Beklagte Prozessbevollmächtigte; wegen Schadensersatz erscheinen bei Aufruf der Sache: 1.

Klägerseite: • Rechtsanwalt 2. Beklagtenseite: • Rechtsanwalt in Terminsvollmacht Seite 2 Sitzungsbeginn: 09:15 Uhr Es wjrd festgestellt dass sich das Verfahren für eine Güteverhandlung nicht eignet.

Klägervertreter stellt Antrag gemäß Klageschriftsatz vom 23.02.2022.

Beklagtenvertreter beantragt Klageabweisung. Seitens des Gerichts wird folgender rechtlicher Hinweis gern. § 139 ZPO erteilt:

Nach derzeitiger Auffassung entspricht die Klageforderung nahezu vollständig der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Lindau als auch des Landgerichts Kempten wonach, sofern der Geschädigte auf Basis eines Sachverständigengutachtens einen Reparaturauftrag an die Werkstatt erteilt, die Reparaturkosten zu bezahlen sind.

Dies gilt jedoch nicht für die 12,65 EUR, welche das Gutachten übersteigen. In dieser Höhe wird die Klage abzuweisen sein.

Es ergeht sodann Endurteil: 1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 240,27 EUR nebst 5 % Punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.02.2022 zu bezahlen. 2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur Begründung wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Sitzungsprotokoll.

Es ergeht noch Beschluss Der Streitwert wird auf 252,00 EUR festgesetzt.

Seite 3 gez. gez. Richter am Amtsgericht JAng als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zugleich füAmtsgericht Lindau, 1C 36/22, Entscheidung vom 04.07.2022 [IWW-Abruf 231112, Urteilsvolltext]

bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur Begründung wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Sitzungsprotokoll.

Es ergeht noch Beschluss Der Streitwert wird auf 252,00 EUR festgesetzt.

Seite 3 gez. gez. Richter am Amtsgericht JAng als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zugleich für die Richtigkeit und Vollständig­ keit der Übertragung vom Tonträger.

Der Tonträger wird frühestens 1 Monat nach Zugang des Protokolls gelöscht.

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