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Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs bemisst sich danach, welchen Betrag der Geschädigte für den Kauf eines gleichwertigen, gebrauchten Fahrzeugs am Schadenstag aufbringen müsste. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sind vorhandene Vorschäden zu berücksichtigen, wobei der überdurchschnittlich gute Allgemeinzustand und das Fehlen tiefer Karosserieverformungen trotz oberflächlicher Vorschäden einen hohen Nutzungswert und einen realistischen Wiederbeschaffungswert begründen können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |