Das Verkehrslexikon

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OLG Düsseldorf v. 17.11.2021: Zur Aussetzung eines OWi-Verfahrens bei anhängiger Divergenzvorlage zur Einsicht in die gesamte Messreihe




Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 17.11.2021 - 4 RBs 106/21) hat entschieden:

   Das OLG Düsseldorf hat ein OWi-Verfahren ausgesetzt, da die Frage, ob die Verweigerung der Einsichtnahme in dritte Verkehrsteilnehmer betreffende Daten ("gesamte Messreihe") einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellt, auch wenn eine Relevanz der Daten für die Verteidigung nicht erkennbar ist, Gegenstand einer anhängigen Divergenzvorlage beim Bundesgerichtshof ist.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Grundsatz eines fairen Verfahrens - Fair-Trial-Prinzip


Gründe:


Vorlagebeschluss des OLG ZweibrückenAufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung kam es zum Vorlagebeschluss des OLG Zweibrücken:"Liegt in der Verweigerung der Einsichtnahme in dritte Verkehrsteilnehmer betreffende Daten ("gesamte Messreihe") auch dann ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn eine Relevanz der betreffenden Daten für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des verfahrensgegenständlichen Messvorgangs und somit für die Verteidigung des Betroffenen nicht erkennbar ist?"Diese Divergenzvorlage ist beim Bundesgerichtshof anhängig, ein Entscheidungstermin ist derzeit nicht bekannt. Da es in dem vor dem OLG Düsseldorf anhängigen Verfahren genau um diese Frage ging und je nach Entscheidung des BGH die Frage unterschiedlich zu beantwortenist, wurde das Verfahren ausgesetzt. Einer weiteren Vorlage bedurfte es aufgrund der Entscheidung des OLG Zweibrücken nicht.

Praxistipp Aufgrund der ausstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist es in dem Bereich der Frage der Einsicht in die gesamte Messreihe korrekt, das Verfahren auszusetzen. Es bleibt abzuwarten ob die Oberlandesgerichte sich mehrheitlich anschließen. Mit der BGH-Entscheidung wäre ein weiterer Schritt Richtung einheitlicher Rechtsprechung getan. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein weiteres Verfahren anhängig zur Frage der Pflicht der Rohmessdatenspeicherung bei den eingesetzten Messgeräten, daOberlandesgericht Düsseldorf, 4 RBs 106/21, Entscheidung vom 17.11.2021 [IWW-Abruf 227079, Urteilsvolltext]

r Einsicht in die gesamte Messreihe korrekt, das Verfahren auszusetzen. Es bleibt abzuwarten ob die Oberlandesgerichte sich mehrheitlich anschließen. Mit der BGH-Entscheidung wäre ein weiterer Schritt Richtung einheitlicher Rechtsprechung getan. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein weiteres Verfahren anhängig zur Frage der Pflicht der Rohmessdatenspeicherung bei den eingesetzten Messgeräten, da das Bundesverfassungsgericht in seiner Ursprungsentscheidung das Einsichtsrecht bejahte, wenn Daten vorhanden sind. Auch hier ist derzeit kein Entscheidungstermin bekannt.

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