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Das OLG Düsseldorf hat ein OWi-Verfahren ausgesetzt, da die Frage, ob die Verweigerung der Einsichtnahme in dritte Verkehrsteilnehmer betreffende Daten ("gesamte Messreihe") einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellt, auch wenn eine Relevanz der Daten für die Verteidigung nicht erkennbar ist, Gegenstand einer anhängigen Divergenzvorlage beim Bundesgerichtshof ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |