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Der Kaufpreis für ein Fahrzeug ist wirksam und vollständig an den Verkäufer geleistet, wenn der Käufer Barzahlungen an einen mit der Abwicklung des Kaufvertrags betrauten Verkaufsmitarbeiter leistet, der eine Anscheinsvollmacht zum Empfang des Kaufpreises hatte. Die Beweislast für die Barzahlungen liegt beim Schuldner. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |