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Das OLG Celle hat die Klage auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall abgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil wurde hinsichtlich des Verdienstausfallschadens, des Haushaltsführungsschadens und der Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, da die Zulässigkeit der ergangenen Teil- und Grundurteile Gegenstand der Berufung war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |