Das Verkehrslexikon

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HWS-Trauma und Schmerzensgeld

Schmerzensgeldbemessung bei diversen Schleudertraumen der Wirbelsäule




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Leichtere HWS- und LWS-Syndrome



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Personenschaden

Halswirbelschleudertrauma - Lendenwirbelschleudertrauma - unfallbedingte Wirbelsäulenverletzungen

Definition und Entstehen des HWS-Schleudertraumas

Das klinische Erscheinungsbild des typischen HWS-Schleudertraumas

Die Einteilung in Schweregrade beim HWS-Schleudertrauma

Schmerzensgeld

Schmerzensgeldbemessung bei diversen Schleudertraumen der Wirbelsäule

HWS und Geschwindigkeitsänderung (Harmlosigkeitsgrenze)

HWS und degenerative Vorschäden

Psychische Unfallfolgen

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Allgemeines:


LG Hannover v. 03.08.1994:
Bei einem leichten HWS-Schleudertrauma ohne Dauerfolgen, aber mit einer Arbeitsunfähigkeit von 4 Wochen ist ein Schmerzensgeld von 500,00 EUR angemessen.

LG Traunstein v. 20.10.2008:
Zur Kausalität eines Unfalls für ein HWS-Schleudertrauma und zu einzelnen Schadenspositionen, die teil ersatzfähig, teils nicht ersatzfähig sind - Schmerzensgeld 2.500,00 €

OLG Brandenburg v. 04.11.2010:
Das Zusammentreffen mehrerer leichter alltäglicher Verletzungen (hier: eine Schädelprellung, ein HWS-Schleudertrauma, eine Prellung der Lendenwirbelsäule und Stauchungen, Prellungen und Schürfungen des linken Unterarms) rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 500,00 €.

OLG München v. 21.03.2014:
Ein Schmerzensgeld von 13.000 Euro ist angemessen, wenn der mit 1,56 Promille alkoholisierte Unfallverursacher dem Verletzten die Vorfahrt genommen hatte, der Verletzte bei dem Unfall eine HWS-Distorsion 1. Grades und eine Prellung des Unterarms und der Tibia links erleidet und er auch noch mehr als 9 Monate nach dem Unfall arbeitsunfähig ist, was primär jedoch nicht auf das Unfallgeschehen, sondern auf die nachfolgende unzureichende Schmerztherapie zurückzuführen ist und ihm ein Mitverschulden in Form einer Verweigerung ärztlich angeratener Behandlung nicht nachgewiesen werden kann.

LG Bonn v. 05.10.2018:
Schürfwunden an Kopf und Gesicht sowie Armen und Beinen, ein HWS-Schleuder Syndrom mit schmerzhafter Beeinträchtigung des bereits geplanten Urlaubs begründen einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 4.000,00 €

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Leichtere HWS- und LWS-Syndrome:


Unfallbedingte Bagatellverletzungen - Nachweis und Schmerzensgeld

Der Schmerzensgeldanspruch bei sog. Bagatellverletzungen

LG Frankfurt (Oder) v. 20.12.2010:
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzt nach § 253 Abs. 2 BGB voraus, dass die Rechtsgüter des Verletzten mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt worden sind. Bei einem lediglich leichten HWS-Trauma ist dies regelmäßig nicht der Fall.

LG Köln v. 18.01.2013:
Erleidet ein Unfallverletzter eine Brustkorbquetschung und ein HWS-​Schleudertrauma, dann ist dafür unter Berücksichtigung der Gesamtumstände - insbesondere des Unfallablaufs, der Beeinträchtigung des geplanten Urlaubs und der Dauer von ca. 3 Wochen bis zur vollen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200,00 EUR angemessen.


OLG Naumburg v. 21.01.2013:
Bei einer unfallbedingten Verletzung mit einer massiven Schädelkontusion, einer HWS-Distorsionsverletzung nach Erdmann Grad I sowie oberflächlichen Glassplitterverletzungen in Gesicht und Auge ohne stationäre Behandlung ist ein Schmerzensgeld von 3.000,00 € angemessen.

OLG Naumburg v. 28.03.2013:
Der Geschädigte erlitt durch einen Verkehrsunfall mit alleiniger Haftung des Unfallgegners ein HWS-Distorsionstrauma und verschiedene Prellungen der Wirbelsäule, des Thorax und des Unterschenkels, die schmerzhaft waren, zu zeitweilig eingeschränkter Beweglichkeit und deshalb auch zur mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit des Klägers führten. Sie sind im Wesentlichen folgenlos verheilt. Eine Dauerfolge ergab sich jedoch in Form eines mittelschweren Tinnitus, der für den Geschädigten ein erhebliches Störpotential in Form der Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, der Kommunikation, der Dauerbelastbarkeit und der Leistungsfähigkeit bedeutet und zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 % führte. Aufgrund dieser Umstände erkannte der Senat auf ein Schmerzensgeld von 12.000,- Euro, wobei er die Bemessungsgrundsätze näher erläutert.

OLG München v. 26.04.2013:
Bei einem Halswirbel-Schleudertrauma mit eintägiger Behandlung und fehlender Erwerbsunfähigkeit ist ein Schmerzensgeld von 300,00 € angemessen.

OLG Düsseldorf v. 27.01.2015:
Lässt ein Beweisaufnahmeergebnis nur den Rückschluss darauf zu, dass ein Geschädigter anlässlich der Streifkollision mit einem LKW allenfalls eine leichte Distorsionsschädigung der Halswirbelsäule, des linken Hüftgelenks sowie eine Muskelprellung davongetragen hat und dass diese körperlichen Beeinträchtigungen bereits nach eineinhalb Monaten vollständig abgeheilt waren, ist ein Schmerzensgeld über 1.000 € nicht gerechtfertigt.




KG Berlin v. 26.03.2015:
Führt ein Verkehrsunfall bei einer vorbestehenden Schadensanfälligkeit wegen ein Os Odontoideum zu einer Instabilität der Halswirbelsäule, die durch das dauerhafte Einsetzen einer Platte operativ behandelt werden muss, kann bei einem zum Unfallzeitpunkt 28jährigen Mann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR gerechtfertigt sein, wenn eine Nachfolgeoperation wegen eines Plattenbruchs erforderlich war und eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von 20% bei einer weitergehenden Einschränkung der Lebensqualität gegeben ist.<

AG Iserlohn v. 31.01.2018:
Für die Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs bedarf es einer Beeinträchtigung, die die Grenze dessen, was üblicherweise im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos hingenommen werden würde, überschreitet.

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