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Die amtsgerichtlichen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Organisation und Information dient oder zu dienen bestimmt ist. Dies gilt insbesondere für die Benutzung eines wissenschaftlichen Taschenrechners durch einen Kraftfahrzeugführer zur Nachrechnung von Prüfungsaufgaben, da dieser Informationszwecken dient. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |