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Der Hersteller eines Fahrzeugs ist zum deliktischen Schadensersatz verpflichtet, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgestattet ist, die zu Schäden führt. Dies umfasst die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |