|
Das OLG Brandenburg hat über Ansprüche nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Mängeln entschieden. Es wurde die Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Betrags Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt und Annahmeverzug festgestellt, wobei die Berechnung der Ansprüche (u.a. Kreditkosten, Garantieverlängerung, Privatgutachten, Gebrauchsvorteile) angepasst wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |