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Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, der die ursprüngliche Ablehnung der Einsichtnahme in die Aufbauanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts (Vitronic Poliscan FM1 im Enforcement Trailer) als Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz und des Grundsatzes des gesetzlichen Richters beanstandete, hat das OLG Koblenz seine Rechtsprechung geändert. Demnach ist die Aufbauanleitung für den Einbau des Messgeräts auf Antrag bei der zentralen Bußgeldstelle anzufordern und der Verteidigung zur Verfügung zu stellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |