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Der einmalige Konsum einer harten Droge (hier: Cocain) reicht aus, um die Fahreignung zu verneinen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Vorschriften zur Fahrerlaubnisentziehung haben keinen strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Charakter, sondern dienen der Gefahrenabwehr. Die Wiedererlangung der Kraftfahreignung setzt den Nachweis eines mindestens einjährigen drogenfreien Zeitraums durch Drogenscreenings sowie eine medizinisch-psychologische Begutachtung voraus, die eine stabile Verhaltensänderung belegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |