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Eine Beschwerde gegen die formlose Ablehnung der Herausgabe von digitalen Falldatensätzen, Rohmessdaten und Gerätedokumenten eines Geschwindigkeitsmessgerätes zur Vorbereitung der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren ist zulässig. Der Verteidigung steht ein Anspruch auf Zurverfügungstellung dieser Unterlagen zu. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |