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Das Landgericht überspannt die an den Vortrag zu einem Vorschaden zu stellenden Anforderungen, wenn ein durch einen Vorschaden betroffenes Bauteil eindeutig von anderen unfallbeschädigten Teilen abgrenzbar ist, sodass ein Mindestschaden zugesprochen werden kann. Auch kann der Geschädigte seinen Schaden grundsätzlich abstrakt auf der Basis eines Sachverständigengutachtens darlegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |