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Ein auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Gewährung des letzten Wortes gestützter Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss mitteilen, was der Betroffene im Falle der Gewährung des letzten Wortes vorgebracht hätte, und konkrete Tatsachen darlegen, aufgrund deren die Beruhensfrage geprüft werden kann. Eine Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur schlüssig, wenn behauptet wird, dass der Beweisantrag unter Verstoß gegen das Willkürverbot aus offensichtlich unzutreffenden verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |