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Die Rechtsbeschwerde überspannt die Anforderungen an ein Bußgeldurteil, wenn sie detaillierte Ausführungen nicht nur zum Inhalt einer belastenden Zeugenaussage verlangt, sondern auch zum Inhalt von Aufschrieben, die der Zeuge als Erinnerungsstütze erstellt hat. Das Fehlen einer Klarstellung im Urteil, ob die Zeugen von einer positiven Erinnerung oder einer Rekonstruktion des Sachverhalts unter Rückgriff auf Aufzeichnungen ausgehen, stellt keinen durchgreifenden Rechtsfehler dar, wenn sich aus dem Urteil deutlich ergibt, wie die Zeugen den Verkehr überwacht haben und dass sie den Betroffenen aussagekräftig belastende Notizen gemacht haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |