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Das Landgericht München hat die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags für einen VW Sharan mit EA 189 Motor im Rahmen des Abgasskandals angeordnet. Die manipulierte Motorsoftware, die im normalen Fahrbetrieb zu einer Überschreitung der Euro 5-Grenzwerte führt, stellt einen Sachmangel dar. Die Klägerin, eine Freiberuflerin, nutzte das Fahrzeug als Geschäftswagen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |