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Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrrad, Mofa) ist rechtmäßig, wenn die betroffene Person nach wiederholter Trunkenheit im Verkehr als Radfahrerin die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht fristgerecht befolgt. Auf die Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen kann in solchen Fällen auch bei Personen ohne Fahrerlaubnis geschlossen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |