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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben, welches die Auffassung vertrat, dass im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung (Großkunden-)Rabatte nicht schadensmindernd zu berücksichtigen seien. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |