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Landgericht Saarbrücken v. 30.12.2019: Nutzungsausfallentschädigung: Zuwarten mit Wiederherstellung/Ersatzbeschaffung und fiktive Abrechnung




Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 30.12.2019 - 13 S 168/19) hat entschieden:

   Ein Zeitraum von mehreren Monaten, die der Geschädigte mit der Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung zuwartet, steht der Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung nicht entgegen, wenn sich ein Nutzungswille des Geschädigten tatsächlich feststellen lässt. Zur Bestimmung der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Schadensabrechnung.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Ausfallschaden - Nutzungsausfall - Dauer der Entschädigung - maßgebliche Ausfallzeit


Gründe:


1. Ein Zeitraum von mehreren Monaten, die der Geschädigte mit der Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung zuwartet, steht der Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung nicht entgegen, wenn sich ein Nutzungswille des Geschädigten tatsächlich feststellen lässt.

2. Zur Bestimmung der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Schadensabrechnung.

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