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Ein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts besteht auch dann, wenn der Unfallschaden fiktiv auf Gutachterbasis geltend gemacht wird und eine Reparatur des unfallgeschädigten Wagens nicht erfolgt ist. Die Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts hängt nicht davon ab, dass der Geschädigte den unfallbeschädigten Pkw tatsächlich reparieren lässt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |