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Anträge auf Beiziehung von Messunterlagen sind Beweismittlungsanträge, deren Ablehnung regelmäßig nur unter Aufklärungsgesichtspunkten gerügt werden kann. Für die Annahme vorsätzlicher Tatbegehung bei ungenügendem Sicherheitsabstand muss das voluntative Vorsatzelement hinreichend begründet werden. Allein aus der Länge der Beobachtungsstrecke kann nicht auf ein vorsätzliches Verhalten geschlossen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |