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Eine Verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn die angegriffene Entscheidung das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt und auf diesem Verstoß beruht. Dies ist der Fall, wenn ein Gericht eine als Anhörungsrüge zu verstehende "Gegenvorstellung" nicht durch Beschluss beschieden, sondern die Akten einer richterlich nicht zuständigen Person vorgelegt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |