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Die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil, das eine Haftung für einen Verkehrsunfall durch einen fliegenden Gegenstand wegen Unabwendbarkeit verneint, war teilweise erfolgreich, da sie sich gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts wandte und rügte, dass Zeugen den Gegenstand vom LKW herunterfallen sahen, während den Angaben des Beklagten zu 2) keine maßgebliche Bedeutung zukomme. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |