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Das Geschwindigkeitsmessverfahren PoliScan Speed der Firma Vitronic ist weiterhin ein standardisiertes Messverfahren. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (LV 7/17) hat die vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsfigur des "standardisierten Messverfahrens" nicht in Frage gestellt. Sie betrifft Fragen der Nachprüfung des Messverfahrens, die bei fehlenden konkreten Messfehlern nicht entscheidungserheblich sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |