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Das OLG Brandenburg hat in einem Fall von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert. Die Beklagte wurde zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes von 2.800 €, weiterer 69,59 € sowie weiterer außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten von 142,32 € verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |