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Ein Urteil beruht auf einer Verletzung des Gesetzes, wenn das Gericht durch ein Schreiben einen Rechtsschein geschaffen hat, auf den der Betroffene vertrauen durfte, dass das Gericht nach § 74 Abs. 2 OWiG verfahren werde, und das Gericht dann entgegen diesem Schreiben gehandelt hat, wodurch dem Betroffenen prozessuale Rechte entzogen wurden und eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung vorliegt (§ 338 Nr. 8 StPO). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |