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Ein Fahrzeug ist wegen Abgasmanipulationen mangelhaft (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Eine Frist zur Nacherfüllung ist entbehrlich, wenn die Nachbesserung infolge des zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Hersteller unzumutbar ist (§ 440 Satz 1 Var. 3 BGB). Der Käufer kann nach Rücktritt vom Kaufvertrag sonstige Verwendungen wie eine Anhängerkupplung verlangen, soweit der Verkäufer dadurch bereichert ist, nicht jedoch notwendige Verwendungen, die Sonderzwecken des Käufers dienen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |