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Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind bei Festsetzung einer Regelgeldbuße von mehr als 250 € nur dann entbehrlich, wenn keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte Verhältnisse vorliegen und der Betroffene keine Angaben macht. Erhöht das Amtsgericht die Regelgeldbuße wegen Voreintragungen und ist der Betroffene Bezieher von Hartz IV Leistungen, sind weitere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Einzelheiten der Voreintragungen erforderlich, um die Angemessenheit der Erhöhung zu überprüfen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |