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Ein Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall ist abzuweisen, wenn der vorgetragene Schadenshergang als ungewöhnlich und unplausibel erscheint und der Einwand der Unfallmanipulation nicht ausgeräumt werden kann; hierbei ist eine umfassende und lebensnahe Gesamtwürdigung aller Indizien erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |