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Ein Schwerbehindertenrabatt beim Neuwagenkauf ist im Rahmen des Vorteilsausgleichs auf den Fahrzeugschaden nach einem Verkehrsunfall anzurechnen. Er ist einem Werksangehörigen- oder Großkundenrabatt gleichzustellen, wenn er regelmäßig gewährt wird und ohne überobligatorische Anstrengungen des Betroffenen zu erlangen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |