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Kosten für ein privates Sachverständigengutachten zur Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung sind als notwendige Auslagen zu erstatten, wenn die Verteidigung aufgrund von Unstimmigkeiten im Messprotokoll ein solches Gutachten einholt und das Bußgeldverfahren daraufhin eingestellt wird, auch wenn die Problematik aus Parallelverfahren bekannt war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |