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Die Entscheidung befasst sich mit der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall. Dabei war streitig, ob sich der Geschädigte auf die vergleichsweise günstigeren Berechnungssätze einer markenunabhängigen Fachwerkstatt verweisen lassen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |