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Ein Durchsuchungsbeschluss zur Ermittlung von Vermögensverhältnissen im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist rechtmäßig, wenn die Beschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel den äußeren Rahmen der Zwangsmaßnahme absteckt und dem Betroffenen die Kontrolle der Durchsuchung ermöglicht. Dies ist der Fall, wenn sich aus dem Beschluss ergibt, dass die Durchsuchung zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Vermögensverhältnisse zur Bestimmung der Geldbußenhöhe erfolgen soll und der Betroffene nicht mit einem vollkommen neuen Tatvorwurf überrascht wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |