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Die Zuteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung kann widerrufen werden, wenn erhebliche Zweifel an der erforderlichen Zuverlässigkeit des Fahrzeughändlers bestehen. Dies ist der Fall, wenn Mitarbeiter des Betriebs, insbesondere der Sohn des Antragstellers, wiederholt gegen Pflichten im Umgang mit den Kennzeichen verstoßen, Fahrzeuge ohne gültige Fahrerlaubnis führen oder andere verkehrsrechtliche und strafrechtliche Vergehen begehen, die auf eine mangelnde Überwachung und Verantwortungsbewusstsein des Antragstellers schließen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |