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Zu den Voraussetzungen, unter denen die nach § 69a StGB (hier: nicht) verhängte Sperrfrist von der Berufung ausgenommen werden kann. Bei einem vielfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorverurteilten Angeklagten bedarf eine positive Sozialprognose jedenfalls dann einer Auseinandersetzung mit dem der letzten Verurteilung zugrunde liegenden Lebenssachverhalt und deren prognostisch bedeutsamen Begleitumständen, wenn die hierauf verhängte Bewährung gebrochen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |