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Der mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt hat sämtliche dem Verteidiger zustehenden Befugnisse, auch das Recht, in der Hauptverhandlung im eigenen Namen Anträge zu stellen, auch wenn er den Betroffenen in der Abwesenheitsverhandlung nicht vertreten kann. Verfahrensrügen, die die Abwesenheit des Betroffenen oder die Beschränkung der Verteidigung betreffen, sind nur zulässig erhoben, wenn der Wortlaut des Entbindungsantrags, der Beschluss des Amtsgerichts und eine verständige und vollständige Darlegung der Verfahrenstatsachen mitgeteilt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |