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Die Frage, ob das Ergebnis der Untersuchung einer Blutprobe in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungsverfahren verwertbar ist, beantwortet sich unabhängig davon, ob ein strafprozessuales Verwertungsverbot besteht. Eine rechtsfehlerhafte Beweiserhebung führt nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise, sondern es ist im Einzelfall zu prüfen, ob daraus ein Verwertungsverbot resultiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |