|
Ein Anspruch auf Einsichtnahme in Daten bzw. Dokumente, die nicht Gegenstand der Verfahrensakte sind (wie digitaler Falldatensatz, Rohmessdaten, restliche Falldatensätze der Messreihe, Token-Datei, Passwort, Statistikdatei), besteht nicht. Das erkennende Gericht hat in der Hauptverhandlung sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens eingehalten wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |