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Es ist Ausfluss des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK), dass dem Betroffenen auf seinen Antrag hin auch nicht bei den Akten befindliche amtliche Unterlagen, die er für die Prüfung des Tatvorwurfs benötigt, zur Verfügung zu stellen sind. Die Rechtsprechung, die dies explizit nur auf die Bedienungsanleitung eines Messgeräts bezog, ist angesichts deren allgemeiner Formulierung auch auf die Bereitstellung von Messdaten zu erstrecken. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |